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1. Entstehung des Provisionsanspruchs
Jegliches Anfordern (auch mündlich) unserer Angebote bedeutet Auftragserteilung/
Maklerauftrag, es bedeutet Akzeptieren nachfolgender Bedingungen
und Honorarsätze. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund
unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich
des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt
auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich
angebotenen Bedingungen abgeschlossen, oder kommt er über ein anderes
Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so
berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustandgekommene
Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch
ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von
dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein
anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird
(z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf). Unserer Provisionsanspruch
bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den
Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn
der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen
Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer
Partei zu vertretenen Gründen oder sonstigen, in der Person einer
Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.
2. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen
oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten
bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen
zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner zustande kommen.
3. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig.
Die Provision ist zahlbar sofort bei Abschluss des Kaufvertrages,
Mietvertrages, Pachtvertrages ohne jeden Abzug.
4. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Sätze sind mit Abschluss des Maklervertrages
zwischen Ihnen und uns vereinbart.
- Kauf
Bei An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit
in Verbindung stehenden Nebenleistungen, vom Käufer 3% zuzüglich
16% MwSt.
- Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten 3% zuzüglich
16% MwSt., berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden
Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber.
- An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten 1% zuzüglich MwSt.,
berechnet vom Verkehrswert des Grundstückes vom Berechtigten.
- Miet und Pacht Bei Miet- und Pachtverträgen
mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren ist eine Vermittlungscourtage
in Höhe von 2 Nettokaltmieten zuzüglich 16% MwSt. vom Mieter an
mich zu zahlen. Bei Miet- und Pachtverträgen mit einer Laufzeit
die darüber hinaus geht bzw. bei vertraglich vereinbarten Vormietrechten
oder Optionen wird eine weitere Monatsmiete (Netto) zuzüglich
16% MwSt. berechnet.
5. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die
Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind
freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung
bleiben vorbehalten.
6. Unbefugte Weitergabe
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst
bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag
mit einem Dritten zustande, so stehen uns Ihnen gegenüber ein Anspruch
in Höhe der Provision zu, die in einem direktem Vertragsabschluss
angefallen wäre.
7. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss
eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies
unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Fall bei Abschluss
eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu
zahlen.
8. Tätigkeit für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich
oder unentgeltlich tätig zu werden.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Zahlung ist Kusel, Gerichtsstand ist Kusel.
Kusel, 1. September 2003
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